Mittwoch, 31.05.2023

ABO Wind Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

ABO Wind Aktiengesellschaft
Wiesbaden
ISIN DE0005760029

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Donnerstag, 2. Juli 2015, 16:30 Uhr, in den Räumen des Museums Wiesbaden, Friedrich-Ebert-Allee 2, 65185 Wiesbaden, ein.

Tagesordnung:

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der ABO Wind Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 19. Mai 2015 gebilligt. Die Abschlüsse sind gemäß § 172 AktG mit Billigung durch den Aufsichtsrat festgestellt.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der festgestellte Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2014 beträgt EUR 2.100.101,84.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von EUR 2.100.101,84 wie folgt zu verwenden:

Dividende pro Aktie von 0,22 EUR
7.645.700 x EUR 0,22:
EUR
1.682.054,00

Einstellung in die Gewinnrücklage: EUR 418.047,84

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 5: Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

TOP 6: Beschlussfassung über die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

§ 8 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

§ 8 Zahl der Aufsichtsratsmitglieder

„Der Aufsichtsrat besteht aus 6 Mitgliedern.“

TOP 7: Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats

Mit Beendigung der am 02. Juli 2015 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder (Jörg Lukowsky, Prof. Dr. Uwe Leprich, Dr. Joachim Nitsch), so dass eine Neuwahl erforderlich ist.

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
a)

Herrn Jörg Lukowsky, Rechtsanwalt, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Fuhrmann Wallenfels Wiesbaden Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, wohnhaft in Wiesbaden
b)

Herrn Prof. Dr. Uwe Leprich, Hochschullehrer, wohnhaft in Saarbrücken
c)

Dr. Joachim Nitsch, Wissenschaftler, wohnhaft in Stuttgart
d)

Norbert Breidenbach, Vorstand der Mainova AG, wohnhaft in Rödermark
e)

Jürgen Koppmann, Geschäftsführer der Stadtblau GmbH, wohnhaft in Nürnberg
f)

Dipl.-Ing. Josef Werum, Geschäftsführer der in.power GmbH, wohnhaft in Mainz

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden gewählt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 beschließt.

Teilnahmebedingungen:

Nach § 121 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind nicht-börsennotierte Aktiengesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe der Firma, des Sitzes der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie der nachfolgenden Adressen verpflichtet. Im Übrigen erfolgen nachfolgende Hinweise daher freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

1. Teilnahmevoraussetzung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 25. Juni 2015, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen (Anmeldestelle):

ABO Wind AG, Herrn Alexander Koffka
Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden
Fax: +49(0) 611 267 65 – 599 · alexander.koffka@abo-wind.de

Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform in englischer oder deutscher Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu erbringen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 11. Juni 2015, 0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen (Nachweisstichtag).

Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anfordern, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären die Eintrittskarten übersandt.

2. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die die vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, jedoch nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. (auch) durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Schriftform. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten zur Verfügung:

ABO Wind AG, Herrn Alexander Koffka
Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden
Fax: +49(0) 611 267 65 – 599 · alexander.koffka@abo-wind.de

Zudem bieten wir unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dies nutzen möchten, müssen hierzu ebenfalls sich anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes führen. Wenn der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt ausschließliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Soweit eine solche Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet weisungsgebunden abzustimmen und nimmt keine Vollmachten zur Ausübung weiterer Aktionärsrechte entgegen. Einzelheiten wie auch ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte.

Die Vollmacht mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft sollen aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 1. Juli 2015, 24:00 Uhr (MESZ), bei dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unter der in diesem Abschnitt genannten Adresse eingehen.

3. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. spätestens bis zum 19. Juni 2015, 0:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

ABO Wind AG, Herrn Alexander Koffka
Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden
Fax: +49(0) 611 267 65 – 599 · alexander.koffka@abo-wind.de

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Wahlvorschläge oder Gegenanträge werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bekannt gemacht. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

4. Ausgelegte Unterlagen

Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht der ABO Wind AG, der gebilligte Konzernabschluss, der Konzernlagebericht der ABO Wind AG, der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das am 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind den Aktionären vom Tag der Einberufung an im Internet unter www.abo-wind.de/hauptversammlung zugänglich und werden während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Wiesbaden, im Mai 2015

ABO Wind Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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