Nabaltec AG
Schwandorf
ISIN: DE000A0KPPR7
Einladung zur Hauptversammlung 2015
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
am Dienstag, 30. Juni 2015, 10:00 Uhr,
im Amberger Congress Centrum, Schießstätteweg 8, 92224 Amberg
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
2.
Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 4.774.474,41 wie folgt zu verwenden: Ein Betrag von EUR 960.000,00 wird an die Aktionäre ausgeschüttet durch Zahlung einer Dividende von EUR 0,12 je Aktie auf die für das Geschäftsjahr 2014 dividendenberechtigten 8.000.000 Stückaktien. Der Restbetrag in Höhe von EUR 3.814.474,41 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3.
Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.
Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
Anträge von Aktionären
Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung richten Sie bitte unter Beifügung Ihrer Aktionärslegitimation ausschließlich an die Nabaltec AG, Vorstand, Alustraße 50–52, 92421 Schwandorf, Fax: +49 9431 53-260. Gegenanträge, die der Gesellschaft – ohne Berücksichtigung des Tages der Hauptversammlung und des Zugangstages – mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Montag, 15. Juni 2015, zugehen und die Voraussetzungen des § 126 AktG erfüllen, werden auf der Internetseite der Gesellschaft (www.nabaltec.de) veröffentlicht.
Zahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 8.000.000 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Zahl der Stimmrechte beträgt damit ebenfalls 8.000.000.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung unter der nachfolgend genannten Adresse in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihre Berechtigung nachweisen:
Nabaltec AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72–74
68259 Mannheim
Deutschland
Telefax: +49 621 7177213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein durch das depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Dienstag, 9. Juni 2015, 00:00 Uhr, beziehen und zusammen mit der Anmeldung spätestens am Dienstag, 23. Juni 2015, bei der vorstehend genannten Stelle eingehen muss. Den Aktionären, die ihre Anmeldung und den genannten Nachweis ihres Anteilsbesitzes form- und fristgerecht übermitteln, werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Aktionäre werden darum gebeten, möglichst frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des genannten Nachweises zu sorgen, damit der rechtzeitige Zugang der Eintrittskarten sichergestellt ist.
Aktionäre, die ihre Anmeldung und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes form- und fristgerecht übermittelt haben und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Handelt es sich bei dem Bevollmächtigten um ein Kreditinstitut oder einen anderen in § 135 AktG genannten Aktionärsvertreter, gelten für die Form und den Nachweis der Vollmacht die gesetzlichen Bestimmungen. Alle übrigen Bevollmächtigten haben sich durch Vorlage der Eintrittskarte des Aktionärs und einer Vollmacht auszuweisen. Vollmachtsformulare sind der Eintrittskarte beigefügt und können auch bei der Gesellschaft angefordert werden.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären ferner die Möglichkeit, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigten in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt im Fall der Bevollmächtigung das Stimmrecht weisungsgebunden aus. Bei fehlenden oder nicht eindeutig erteilten Weisungen wird sich der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die unter den vorstehend genannten Voraussetzungen zugesandt wird. Die Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugehen.
Schwandorf, im Mai 2015
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, Römerstraße 72–74, 68259 Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07.